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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2015 - L 13 SB 120/14   

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https://dejure.org/2015,46497
LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2015 - L 13 SB 120/14 (https://dejure.org/2015,46497)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.06.2015 - L 13 SB 120/14 (https://dejure.org/2015,46497)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - L 13 SB 120/14 (https://dejure.org/2015,46497)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 48 Abs 1 SGB 10, § 33 Abs 1 SGB 10
    Absenkung des GdB - Unbestimmtheit des Absenkungsbescheides mangels Angaben zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herabsetzung eines Grades der Behinderung; Bestimmtheitsgebot des Absenkungsbescheides; Zeitpunkt des Wirksamwerdens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 48 Abs. 1; SGB X § 33 Abs. 1
    Absenkung des GdB - Unbestimmtheit des Absenkungsbescheides mangels Angaben zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens

  • rechtsportal.de

    SGB X § 48 Abs. 1 ; SGB X § 33 Abs. 1
    Herabsetzung eines Grades der Behinderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2015 - L 13 SB 120/14
    Zwar ist es unschädlich, wenn der Regelungsgehalt des Verfügungssatzes erst durch Auslegung ermittelt werden muss, beispielsweise anhand der Begründung des Verwaltungsakts, doch ist bei einer derartigen Auslegung abzustellen auf die Erkenntnismöglichkeit eines verständigen, objektiven Erklärungsempfängers (BSG, Urteil vom 10. Juli 2012, B 13 R 85/11 R, juris, Randnummer 25 m. w. N.).
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2015 - L 13 SB 120/14
    Das Bestimmtheitsgebot bezieht sich insbesondere auf den Verfügungssatz des Verwaltungsaktes (BSG, Urteil vom 6. Februar 2007 - B 8 KN 3/06 R -, juris, Randnummer 38).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2018 - L 13 SB 280/17

    Rechtmäßigkeit der Herabsetzung eines Grades der Behinderung nach dem SGB IX

    Der Kläger verweist insofern auf das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 16.06.2015 (L 13 SB 120/14).

    Soweit das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 16.06.2015 einen Aufhebungsbescheid, der keine explizite Angabe des Tages enthielt, ab dem die Aufhebung wirken sollte, als unbestimmt und insgesamt rechtswidrig angesehen hat (L 13 SB 120/14, juris Rn 16), teilt der Senat diese Einschätzung aus den vorgenannten Gründen nicht, wobei die genaue Gestaltung der dort gegenständlichen Bescheide unbekannt und dort ausdrücklich mit dem vorherigen Verfahrensverlauf argumentiert worden ist.

    Die Entscheidungen des LSG Berlin-Brandenburg vom 16.06.2015 (L 13 SB 120/14) und 25.02.2015 (L 13 SB 90/13) begründen keine grundsätzliche Bedeutung der Sache im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - L 13 SB 274/19

    - Nennung des Datums der Aufhebung im Aufhebungsbescheid

    Nach dem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 16.06.2015 (L 13 SB 120/14) führe die fehlende Nennung des Tages, ab dem eine Aufhebung erfolgen solle, zur Unbestimmtheit und damit zur Rechtswidrigkeit der Aufhebungsentscheidung insgesamt.

    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 16.06.2015 (L 13 SB 120/14, juris) führt zu keinem anderen Ergebnis, zumal die Formulierung der im dortigen Fall gegenständlichen Bescheide offensichtlich von der Formulierung der vorliegenden Bescheide abweicht und das LSG Berlin-Brandenburg zudem mit dem dortigen Verlauf des Verwaltungsverfahrens argumentiert (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, a.a.O., Rn. 16).

    Die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 16.06.2015 (L 13 SB 120/14) begründet keine grundsätzliche Bedeutung der Sache im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG.

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